zu besetzen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht.
Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u. U. möglich. Angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.
Als Ansprechpartner - gerne auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung - steht Ihnen der Leiter des Service Finanzen, Herr Christian Volmerich, Telefon 02159/916-444, zur Verfügung.