Änderungen oder Ergänzungen des Aufgabenzuschnitts bleiben vorbehalten.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u. U. möglich, angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.
Bei inhaltlichen Fragen - gern auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung - steht Ihnen die Leiterin des Fachbereichs 21, Frau Stefanie Fandel, Telefon 02159/916-555, bzw. der zuständige Abteilungsleiter, Herr Jochen Tscheschlog, Telefon 02159/916-319, zur Verfügung.