Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u. U. möglich. Angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.
Als Ansprechpersonen gerne auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung, stehen Ihnen die Leiterin des Servicebereiches 11, Frau Anna Hardenberg, Telefon 02150/916-190, und der Leiter des Baubetriebshofes, Herr Reinhold Boden 0 21 50 / 916-345 zur Verfügung